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Europa und Steuerstreit: Nicht erneut eine Steuerreform für wenige Nach jahrelangem Spiel auf Zeit hat sich der Bundesrat endlich dazu durchgerungen, mit den europäischen Nachbarstaaten den schwelenden Konflikt um die kantonalen Unternehmenssteuerregimes ernsthaft anzugehen. 14 Jahre nach den ersten Protesten der OECD und 7 Jahre nachdem auch die EU Widerstand angemeldet hat, realisieren selbst die bürgerlichen Finanzpolitiker, dass das Festhalten am international nicht akzeptierten Ring Fencing, also der privilegierten Besteuerung von ausländischen gegenüber inländischen Erträgen, kaum mehr länger möglich ist. Der Ruf nach einem Befreiungsschlag ertönt zudem aus der Wirtschaft, weil die verworrene Situation bezüglich Steuerlast keine Planungssicherheit erlaubt. Und nichts deutet darauf hin, dass der internationale Druck auf Staaten mit Steuerschlupflöchern bald abnehmen dürfte – ganz im Gegenteil. Hier endet nun aber der Konsens, der mittlerweile parteiübergreifend sein dürfte, auch schon wieder. Economiesuisse und bürgerliche Politiker propagieren mit dem Vorwand des Steuerstandortes schlicht eine Absenkung der allgemeinen Unternehmenssteuersätze auf das Niveau der privilegierten Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften. Nur so könnten die international besonders mobilen Unternehmen von einer steuerpolitisch motivierten Abwanderung nach Zypern, Bulgarien oder Irland abgehalten werden. Was rein standortpolitisch verlockend erscheinen mag, wäre verbunden mit Steuerausfällen von gegen 5 Milliarden Franken für Bund, Kantone und Gemeinden. Es versteht sich von selbst, dass solche Mindereinnahmen ohne die nötige Gegenfinanzierung nur mit einen sozial-, verkehrs- und bildungspolitischen Kahlschlag möglich wären – und dazu würde die SP nie und nimmer Hand bieten. Welche Alternativen bieten sich an? Bereits kursieren Ideen, wie die Schweiz sich mit einer neuen fiskalpolitischen Schlaumeierei, im offiziellen Jargon «steuerliche Sonderlösungen» genannt, noch etwas über die Runden retten könnte. Dabei müsste nicht der Steuersatz für alle Unternehmenserträge auf das tiefstmögliche Niveau gedrückt werden. Stattdessen wäre eine selektiv tiefere Besteuerung für Lizenz- und Zinserträge (Boxen) möglich, die wiederum den hochmobilen internationalen Konzernzentralen dienlich wären. Was auf den ersten Blick als gangbarer Weg erscheint, ist in Realität eine Sackgasse, da dieser Trick die Europäer begreiflicherweise nicht überzeugen wird. Kein Ausweg? Doch, nur ist eine Lösung weit komplizierter als nur ein Schrauben an den Steuersätzen. Erstens stellt sich die Fragen, wie die Steuereinnahmen in der bisherigen Höhe sichergestellt werden können. Und zweitens wie dies geschafft werden kann, ohne einzelne Kantone überdurchschnittlich zu belasten, da nicht alle gleich stark und gleich gelagert von den tiefen Unternehmenssteuern profitieren. Wie oft bei Steuerpaketen wird auch bei der Unternehmenssteuerreform III der Teufel im Detail stecken. Für die SP sind folgende Eckpunkte entscheidend:
Nur mit einem ausgewogenen und umfassenden Ansatz lässt sich der Steuerstreit mit der EU so lösen, dass daraus nicht ein innerschweizerischer Steuerstreit entsteht. Und nur wenn dieser im Interesse aller statt einiger weniger Unternehmen ausfällt, dürfte die SP diese Unternehmenssteuerreform (USR III) auch mittragen. Bei einer Kahlschlag-Version mit erneuten Milliardenausfällen wäre ein Referendum gewiss. Und ein Erfolg an der Urne wäre absehbar, denn das Stimmvolk hat die letzte Unternehmenssteuerreform (USR II) noch nicht vergessen, die nur dank Fehlinformationen über die finanziellen Folgen des Kapitaleinlageprinzips die knappe Zustimmung des Souveräns erfuhr. Da wir in den nächsten Jahren noch an den Steuereinbussen der USR II schwer zu tragen haben, darf und wird sich das nicht wiederholen.
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Contact: Roger Nordmann, Rue de l'Ale 25, 1003 Lausanne, Twitter @NordmannRoger 1.04.2017 |