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Roger Nordmann

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24.9.11  Politblog 24h / Tagi

BVG: Verwaltungskosten senken statt Renten kürzen

Die zweite Säule steht aus zwei Gründen unter Druck: Zunächst bringt die höhere Lebenserwartung mit sich, dass die Renten länger bezahlt werden müssen. Deswegen haben die Eidgenössischen Räte schon einmal den BVG-Umwandlungssatz gesenkt. Die zweite Schwierigkeit besteht in der geringen Rendite auf den Finanzmärkten. Aus diesem Grund hat der Bundesrat mehrmals den Mindestzinssatz der individuellen Konti herabgesetzt. Also gleich zwei Massnahmen, mit denen die Höhe der künftigen Renten reduziert wird. Der Bundesrat will im gleichen Sinne weiterfahren und den Mindestzinssatz erneut kürzen. Er hatte auch eine neue Kürzung des Umwandlungssatzes vorgeschlagen, doch wurde diese vom Volk im März 2010 abgelehnt.

Wenn der Bundesrat Einnahmen und Ausgaben der Pensionskassen damit ins Gleichgewicht bringen will, lässt er das dritte wesentliche Element ausser Acht: die Verwaltungskosten. Allein die Kosten der Vermögensverwaltung belaufen sich zurzeit auf 3,9 Milliarden pro Jahr. Die meisten Bürgerinnen und Bürger zahlen Pensionskassenbeiträge. Zu Recht lehnen sie eine Rentensenkung oder Beitragserhöhung ab, solange man nicht die Transparenz der Verwaltungskosten sicherstellt und diese in den Griff bekommt. Eine neue Studie des BSV zeigt, dass die Kosten der Vermögensverwaltung je nach Kasse zwischen 0,15 und 1,86 Prozent des Kapitals betragen. Mit anderen Worten: Wenn alle Pensionskassen so effizient wie die besten geführt würden, könnten Hunderte von zusätzlichen Millionen den individuellen Konten gutgeschrieben werden, statt die Vermögensverwalter zu bereichern. Andererseits straft der fehlerhaft funktionierende Mechanismus der «Legal Quote» die Versicherten der so genannten «Sammelstiftungen», denen viele KMU angeschlossen sind. Aufgrund einer diskutablen Verordnung garantiert diese Bestimmung den Lebensversicherungen einen Gewinn, der jährlich um eine halbe Milliarde höher ist, als er mit einer korrekten Anwendung des Gesetzes wäre.

Statt ernsthaft über die Gründe des Volksentscheids von 2010 nachzudenken, will jetzt die FDP den Umwandlungssatz aus dem Gesetz kippen. Seine Festlegung würde durch einen technokratischen Automatismus geschehen und wäre somit laut FDP «entpolitisiert». Der Vorschlag der FDP bedeutet nicht nur eine Missachtung des Volkswillens, sondern schwächt das Vertrauen in die zweite Säule weiter. Dennoch gibt es Lösungen. Eine parlamentarische Initiative der SP mit dem Titel «Erträge aus den BVG-Vermögen. Klare Verhältnisse schaffen» wollte bei den Verträgen zwischen BVG-Sammelstiftungen und Lebensversicherungsgesellschaften mehr Transparenz schaffen. Vor zwei Wochen hat die gesamte Rechte unter dem Druck der Lebensversicherungsgesellschaften die Initiative abgelehnt.

   

 

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1.04.2017