Retour à la page d'accueil

Roger Nordmann

Conseiller national

Parti socialiste vaudois / lausannois

Aller au site du Parti socialiste vaudois

retour à la page d'accueil

Page de mon ancien site

(archive provisoire)

Retour au site

 

 

   

Rede anlässlich der Übergabe des Aufrufes « Lesen und Schreiben für Alle » an Frau Bundespräsidentin Doris Leuthard - 6 Septembre 2010

Roger Nordmann, Präsident des Schweizerichen Dachverbandes Lesen und Schreiben

 

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin,

Meine Damen und Herren, liebe Freunde,

Wieso hat der Dachverband Lesen und Schreiben einen Appel mit dem Titel « Lesen und Schreiben für Alle »  lanciert? Der Grund ist ganz einfach: Lesen und Schreiben sind nicht selbstverständlich. In unserem Land haben 800'000 Personen grosse Schwierigkeiten mit Lesen und Schreiben. Die Gründe dafür sind vielfältig : Einige haben die Schule nicht in der Schweiz besucht, einige taten dies zwar, haben aber schlechte schulische Erfahrungen gemacht, andere konnten bei Schulabschluss einigermassen Lesen und Schreiben, haben diese Fertigkeiten jedoch im Laufe der Jahre wieder verlernt, da ihnen die Praxis fehlte.

Aber ganz ehrlich, vielmehr als sich über diese Situation zu wundern, muss man sich die Frage stellen, was man dagegen unternehmen kann und wie verhindert wird, dass dieser Zustand weiter anhält. Die obligatorische Schule hat natürlich eine wichtige Verantwortung, derer sie sich auch bewusst ist, auch wenn die Resultate im Moment nicht immer auf der Höhe der Erwartungen sind: So bleibt es weiterhin überraschend, dass gemäss der Pisa-Studie 7 Prozent der Schüler die obligatorische Schule mit gravierenden Lücken verlassen.

Die Aufmerksamkeit auf die obligatorische Schule zu richten ist entsprechend wichtig, aber dies reicht bei weitem nicht aus, da heute bereits mehrere hundert Tausend Erwachsene von Illettrismus betroffen sind, welche nie mehr an die obligatorische Schule zurückkehren werden. Dieser Umstand wirft die Frage nach Unterstützung und Nachholbildungsmöglichkeiten für diese Mitbürger auf, ein Bereich, in welchem dem Bund die verfassungsrechtliche Verantwortung zukommt.

Geehrte Frau Bundespräsidentin

Ich kenne Ihr Engagement für die Erwachsenenweiterbildung. Ich weiss, wie Sie sich in den letzten beiden Jahren im Bundesrat für ein Weiterbildungsgesetz stark gemacht haben, wie es in der Verfassung vorgesehen ist. Ihre Hartnäckigkeit scheint sich langsam auszuzahlen. Die Expertengruppe, welche das neue Gesetz vorbereiten soll, trifft sich am Montag zu einem ersten Hearing. Ich bin deshalb besonders erfreut darüber, Ihnen in ihrem Jahr als Bundespräsidentin diesen Aufruf übergeben zu dürfen, ich weiss er ist damit in guten Händen. Und das ist von entscheidender Bedeutung, denn es gibt noch viel zu tun.

Die Mitgliedervereine des Dachverbandes Lesen und Schreiben bieten Kurse an, welche jedes Jahr von ungefähr 1‘900 Personen besucht werden. Nach über 20 Jahren haben wir einen Erfahrungsschatz angesammelt, welcher uns heute erlaubt, diejenigen unverzichtbaren Elemente zu identifizieren, welche es für eine umfassende nationale Strategie gegen den Illettrismus braucht. Bitte erlauben Sie mir drei zentrale Aspekte herauszustreichen, welche unserer Ansicht nach im neuen Gesetz aufgenommen werden müssen:

 

Erstens muss bedacht werden, dass es sich bei Lesen und Schreiben um zwei absolut elementare Grundkompetenzen handelt. Dazu zählen desweiteren Rechnen, logisches Denken, grundlegende Informatikkenntnisse und natürlich die Kenntnis der lokalen Sprache. Diese Grundkompetenzen sind miteinander verknüpft, weil Betroffene häufig Lücken in mehreren der genannten Bereiche aufweisen. Ausserdem, und vielleicht insbesonders, stellen diese Kompetenzen die grundlegenden Voraussetzungen für viele andere zentrale Aktivitäten dar, wie zum Beispiel das Erlernen eines Berufes, die Ausübung der Bürgerrechte, das Elternsein oder die Erwerbtätigkeit.

Zweitens muss betont werden, dass das Neu- und Wiedererlernen der Grundkompetenzen nicht von alleine im Alltag geschieht, sondern es braucht dafür einen strukturierten Prozess wie einen speziellen Kurs oder eine andere angemessene Ausbildungsform. In jedem Fall werden dafür Ressourcen benötigt, um die Nachholbildung zu organisieren sowie geeignete Lehrkräfte auszubilden und zu mobilisieren. Darüber hinaus, und das ist der fundamentale Unterschied zur obligatorischen Schule, hat jeder Erwachsene sein ganz spezifisches Profil an Schwächen, welchen er sich in der Nachholbildung stellt. Aus diesem Grund braucht jede Person auch ein individuell auf sie zugeschnittenes Lernprogramm. Ohne diese Individualität würde sie schnell entmutigt und frustriert sein, da es keinen Sinn macht, die Kursbesucher ein Standardprogramm absolvieren zu lassen, in welchem sie erneut Sachen lernen, welche sie bereits beherrschen. Aus diesem Unterschied zur Schule folgt auch, dass es nicht möglich ist, ein Angebot für Grundkompetenzen für Erwachsene aufzubauen, ohne gleichzeitig auch entsprechende speziell ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer einsetzen zu können. Erwachsene Menschen zu fördern, zu motivieren und zu coachen ist grundlegend verschieden von der Arbeit mit Kindern.

Drittens gilt festzuhalten, dass Schwächen im Bereich der Grundkompetenzen und insbesondere Illettrismus nach wie vor ein grosses Tabu in unserer Gesellschaft darstellen. Das ist ganz offensichtlich der Fall bei den politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern, welche sich nicht einmal vorstellen können, dass es möglich ist, dass jemand in unserem Land Lese- und Schreibschwächen hat. Dasselbe trifft auch auf Leute zu, die beruflich oft mit von Illettrismus Betroffenen in Kontakt kommen, aber aufgrund der allgemeinen Unkenntnis des Problems dieses nicht erkennen können. Letztlich haben sogar diejenigen Personen mit Problemen in den Grundkompetenzen selbst grosse Schwierigkeiten, sich ihre Schwäche einzugestehen und noch grössere Überwindung braucht es, das vorherrschende Tabu zu durchbrechen und einen Nachholkurs zu besuchen. Die beschriebene Tabuisierung ist im Grunde genommen wenig erstaunlich, über ein Jahrhundert nach der Einführung der obligatorischen Schule ging man wie selbstverständlich davon aus, das Problem des Illettrismus beseitigt zu haben. Fälschlicherweise - wie sich heute klar herausstellt. Unter diesen Bedingungen ist es unübersehbar, dass es eine breit angelegte Informations- und Sensibilisierungskampagne braucht, welche sich erstens an die Öffentlichkeit, zweitens an Vermittler, welche oft mit Betroffenen zu tun haben, sowie drittens natürlich auch an die Betroffenen selber richtet. Denn schlussendlich wird die Gesellschaft den genannten Schwierigkeiten nicht durch eine alleinige Förderung der Nachholbildung die Stirn bieten können, wenn die ausreichende Information der Menschen nicht sichergestellt ist. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die ausreichende Information der Bevölkerung eine zentrale Rolle in der Bekämpfung der grossen gesellschaftlichen Probleme spielt, wie beispielsweise die erzielten Erfolge im Bereich der Tabakeinschränkung oder der Verhinderung von Verkehrsunfällen verdeutlichen. Von solchen Erfolgsgeschichten muss man sich inspirieren lassen.

Geehrte Frau Bundespräsidentin

Die 21’240 Personen, die diesen Aufruf, welchen wir heute übergeben, unterschrieben haben, hoffen, dass sich der Bund verstärkt in diesem Bereich engagiert. Nicht nur, weil Illettrismus die Schweizer Wirtschaft jedes Jahr 1.1 Milliarden CHF kostet. Sondern vor allem, weil der Zugang zu Lesen und Schreiben ein fundamentales Recht darstellt. Es ist kein Zufall, dass die Bundesverfassung in Artikel 19, im Kapitel, welches die fundamentalen Rechte enthält, festhält: « Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet.“ Hier handelt es sich um eine Frage der Würde. Wir zählen auf den Bundesrat, rasche Fortschritte in der Sicherstellung dieses fundamentalen Rechtes zu erzielen. Sie können auf unsere Unterstützung zählen.

  

 

 Listes de tous les
articles publiés
 

 

Contact: Roger Nordmann, Rue de l'Ale 25, 1003 Lausanne,
info@roger-nordmann.ch, tél 021 351 31 05, fax 021 351 35 41

Twitter @NordmannRoger

Retour à la page  d'accueil

1.04.2017